MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung), angeordnet aufgrund von Bedenken wegen Verkehrsauffälligkeiten

Wenn Sie durch ein Flensburg- Delikt mit dem Verkehrsrecht in Konflikt gekommen sind, müssen Sie sich eventuell deshalb einer MPU unterziehen, weil Sie: entweder schon öfter (das heißt in diesem Fall in der Regel so oft, dass Sie in Flensburg 18 Punkte erreicht haben) oder es handelt sich (vielleicht sogar schon beim ersten Mal) um ein besonders schwerwiegendes Delikt – oft mit Rücksichtslosigkeit verbunden – welches die Behörde zur Annahme verleitet, dass erhöhtes Aggressionspotenzial vorliegen könnte.

Sie sollten sich dann darüber informieren, welche Vorbereitungsmöglichkeiten es gibt und entscheiden, wie Sie Ihr Problem angehen und aus dem Weg schaffen wollen. Seit 1.1.2011 tendieren die MPU Ergebnisse sehr stark Richtung negativ – es gibt seither keine Kurszuweisungen mehr bei dieser MPU- Fragestellung.
In der Regel bieten Ihnen die deutschlandweit vertretenen Berater für Kraftfahreignung ein kostenloses Informationsgespräch an, dies dient Ihnen zur Orientierung, zur Planung und Vorbereitung Ihrer erfolgreichen MPU. Sie finden diese Spezialisten auf der Website: mpu-beratung-vorbereitung.de.

Außer der Erörterung der Hintergründe für Ihre Verhaltensauffälligkeiten – bei Punktetätern oft sehr schwer zu erkennen – und der Besprechung der notwendigen Veränderungen bereiten diese zusammen mit Ihnen den erfolgreichen Abschluss der MPU vor.

Bei Veränderung, Organisation, Durchführung und Vollendung (wird von den Gutachterstellen von Ihnen erwartet) werden Sie von den deutschlandweit tätigen „Beratern für Kraftfahreignung“ der Plattform mpu-beratung-vorbereitung.de stets unterstützt. Sie sollen die richtigen und nötigen Schritte durchführen und keine unnötige Geldausgabe oder Zeitvergeudung haben.
Die notwendige Überprüfung beim MPU Gutachten soll bei Ihnen auch zum gewünschten Erfolg führen. Damit steht dann der Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis nichts mehr im Wege.

Personen, denen in Deutschland bereits einmal eine Fahrerlaubnis erteilt wurde, wird diese in der Regel ohne neuerliche Führerscheinprüfungen (Theorieprüfung und Praxis-Fahrprüfung) wieder erteilt. In der Regel heißt aber auch hier – es sprechen keine schwerwiegenden Gründe gegen eine prüfungsfreie Erteilung (vielleicht sehr, sehr viele Jahre zugebracht ohne Fahrerlaubnis oder eventuell auch eine nur verschwindend geringe Fahrpraxis vor dem Entzug der Fahrerlaubnis oder andere nachvollziehbare Gründe die dagegen sprechen).

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